Steuernews

Aktuelle Infos aus der Kanzlei

Mindestlohn

Ab dem 01.01.2015 gilt der flächendeckende Mindestlohn

Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer

Nach den Regelungen des § 51a Abs. 2c - e und Abs. 6 EStG sind Sie als Gesellschaft ab dem 1. Januar 2015 verpflichtet, bei Ausschüttungen neben der abzuführenden Kapitalertragsteuer auch die darauf entfallende Kirchensteuer einzubehalten.

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