Senkung der Umsatzsteuer ab 01.07.2020

Für Lieferungen und sonstige Leistungen, die im Zeitraum 01.07. - 31.12.2020 ausgeführt werden, wird die Umsatzsteuer gesenkt, und zwar

-  von 19% auf 16% (Regelsteuersatz)

-  von 7% auf 5% (ermäßigter Steuersatz)

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung.

Eine Lieferung ist i.d.R. dann ausgeführt, wenn der Empfänger die Verfügungsmacht über den gelieferten Gegenstand erlangt hat. In Beförderungs- und Versendungsfällen gilt die Lieferung zu Beginn der Beförderung als erfolgt.

Eine Leistung ist ausgeführt, sobald sie vollständig erbracht ist. Erstreckt sich eine Leistung über einen längeren Zeitraum, so ist der Zeitpunkt der Fertigstellung maßgebend für den anzuwendenden Steuersatz.

Beispiel:    

Errichtung einer Garage, schlüsselfertig, Bauabnahme am 02.07.2020 --> die Umsatzsteuer beträgt 16% auf das Gesamtentgelt, auch wenn die Bauarbeiten  überwiegend vor dem 30.06.2020 ausgeführt wurden

Das Rechnungsdatum ist irrelevant, entscheidend ist allein der Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung.              

Besonderheiten gelten insbesondere bei Abschlagsrechnungen und bei Rechnungen über Teilleistungen.

Bitte beachten:

Wird nach dem 30.06.2020 auf einer Rechnung (Kassenbon, Mietvertrag...) fälschlich eine Umsatzsteuer von 19% (7%) ausgewiesen, so wird diese zu hoch ausgewiesene USt dem Finanzamt geschuldet.

Zurück