Steuerliche Hilfen
Steuerliche Hilfen für Unternehmen
Voraussetzung:
Das Unternehmen ist „nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich“ von der Corona- Krise betroffen.
Mögliche Maßnahmen:
Alle Steuerarten (außer Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) können zinslos gestundet werden.
Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer (ab 15.05.2020) sowie zur Einkommen- und Körperschaftsteuer (ab 10.06.2020) können auf Antrag herabgesetzt werden (bis auf 0 € möglich).
Es kann Rückzahlung der USt.- Sondervorauszahlung für 2020 beantragt werden.
Wir können diese Anträge für Sie stellen.