Steuerliche Hilfen

Steuerliche Hilfen für Unternehmen

 

Voraussetzung: 

Das Unternehmen ist „nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich“ von der Corona- Krise betroffen.

Mögliche Maßnahmen:

Alle Steuerarten (außer Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) können zinslos gestundet werden.

Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer (ab 15.05.2020) sowie zur Einkommen- und Körperschaftsteuer (ab 10.06.2020) können auf Antrag herabgesetzt werden (bis auf 0 € möglich).

Es kann Rückzahlung der USt.- Sondervorauszahlung für 2020 beantragt werden.

 

         Wir können diese Anträge für Sie stellen.

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